Ab 25. März 2025 greift die Neuregelung zur Abrechnung von Mehrarbeit an bayerischen Gymnasien. Natürlich musste in diesem Zuge auch die Mehrarbeitstabelle überarbeitet werden. Bei genauerer Beschäftigung fällt allerdings auf, dass die alte Regel in wenigen Fällen noch in Kraft treten kann und dass die neue Regelung lediglich eine Abweichung von der alten Regelung ist, solange der Lehrermangel weiter besteht.

Kurzum: die alte Tabelle hat noch bis Ende März und sogar darüber hinaus eine Daseinsberechtigung und eine neue Tabelle für die neue Regelung ist hinzugekommen. Tragen Sie einfach ihre Mehrarbeit und ihren “Freizeitausgleich” ein und die Tabelle sagt Ihnen genau wann Sie wie viel abrechnen können.

Übernehmen Sie die Werte anschließend im Formular und drucken Sie es versandfertig aus – einfacher geht’s nicht 😉